news

NÖ Hundehaltergesetz

Antragformular PDF

 

Am 24.10.2019 wurde im NÖ Landtag ein Antrag zur Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes (https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-832) einstimmig beschlossen. Eingebracht wurde der Antrag von den Landtagsabgeordneten Udo Landbauer, MA (FPÖ), Christian Gepp, MSc (ÖVP), Erich Königsberger (FPÖ), Anton Erber, MBA (ÖVP), Ina Aigner (FPÖ) und Dr. Martin Michalitsch (ÖVP). Diese Änderung sieht auch eine tiefgreifende Verschärfung der Maulkorbpflicht vor.
­

Zukünftig müssen ALLE Hunde - wenn sie nicht ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden oder ein veterinärmedizinisches Attest vorliegt - immer mit Leine UND Maulkorb geführt werden:
1. in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2. in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,
3. auf Kinderspielplätzen,
4. an Orten, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,
5. bei Veranstaltungen und
6. in beengten Räumen wie z.B. Lifte, Aufzüge und Gondeln.
­
Darüber hinaus kann jede Gemeinde "Hundesicherungszonen" einrichten. Das sind öffentliche Bereiche im "Ortsbereich" (ein funktional und baulich zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes) ABER AUCH überall anders, in denen Leinen UND Maulkorbpflicht nach eigenem Ermessen der Gemeinde verordnet werden kann.
­
Jede(r) Niederösterreichische Landesbürger/Landesbürgerin (wahlberechtigt in NÖ mit ordentlichem Wohnsitz in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich) kann, wenn er/sie mit diesem Gesetzesbeschluss nicht einverstanden ist, bis 5. Dezember 2019 gegen das Inkrafttreten des Gesetzes Einspruch erheben. Die NÖ Landesverfassung sagt dazu in Artikel 27 Abs. 1:
Gesetzesbeschlüsse des Landtages sind vor ihrer Kundmachung einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn dies von mindestens 25.000 der zum Landtag wahlberechtigten Landesbürger/innen
innerhalb von sechs Wochen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses schriftlich verlangt wird.
­
Dies hat in Form eines Antrags auf Einleitung einer Volksabstimmung zu erfolgen. Der Antrag hat gemäß §47 NÖ VVVG gewissen Formvorschriften zu entsprechen und muss eine Bestätigung der Gemeinde enthalten, dass die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bestätigung in ihrer Wählerevidenz als zum Landtag von NÖ wahlberechtigt eingetragen ist. Beim vollständig ausgefüllten beiliegenden Muster (Antragsformular, siehe Link unten) sind diese Formvorschriften erfüllt.
Langen bis 5. Dezember 2019 zumindest 25.000 dieser Anträge beim Amt der NÖ Landesregierung ein, muss der Gesetzesbeschluss zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden.

 

Was kann ich also tun?


Wenn du in Niederösterreich wählen darfst und dort einen ordentlichen Wohnsitz hast, dann kannst du bis spätestens 5. Dezember 2019 das Antragsformular:
­
1. ausdrucken,
2. ausfüllen (aber OHNE Unterschrift),
3. damit aufs Gemeindeamt/Magistrat gehen,
4. dort unter Aufsicht unterschreiben und
5. von Gemeinde/Magistrat bestätigen lassen.
­
Link zum Antragsformular: PDF

Das fertige Antragsformular schickst du:
­
An die
Niederösterreichische Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
­
Wenn du einer/eine von mehr als 25.000 Niederösterreicher/innen bist, die das bis spätestens 5. Dezember 2019 tun, kommt es zu einer Volksabstimmung. Damit hätten wir gemeinsam die Voraussetzung für eine öffentliche Diskussion als Basis für ein faires und artgerechtes Miteinander der Sozialpartner Mensch und Hund geschaffen!

 


­



Beisskorb





FIT4DOG - Praxis

Heike Amon

Horner Straße 11a
3712 Maissau

Tel. : 0676/5928527

Mail : office@fit4dog.at

Wir sind von Montag - Freitag von 09:00 - 17:00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar.